Für die Dauer des reparaturbedingten Fahrzeugausfalls bei tatsächlich durchgeführter Reparatur oder im Totalschadenfall für die Wiederbeschaffungsdauer können Sie grundsätzlich einen Mietwagen beanspruchen, bei sehr geringem Fahrbedarf ist darauf zu achten, dass dann die Nutzung eines Taxis die wesentlich günstigere Alternative ist.
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TüV Zertifizierter Sachverständiger für Schaden- und Wertgutachten